Exklusion

Exklusion

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Ex|klu|si|on 〈f. 20; geh.〉 Ausschaltung, Ausschließung, Ausschluss [<lat. exclusio „Ausschließung“]

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Ex|klu|si|on, die; -, -en [lat. exclusio] (bildungsspr.):
Ausschließung.

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Exklusion
 
[lateinisch] die, -/-en,  
 
 2) Logik: Zwei Aussagen A und B stehen zueinander in der Beziehung der Exklusion, wenn aus der Wahrheit der einen folgt, dass die andere nicht wahr sein kann. In der klassischen Logik sprach man in diesem Fall von einem konträren Gegensatz (logisches Quadrat). Die Aussagenlogik formuliert die Exklusion mithilfe des Sheffer-Strichs: A | B (gelesen: »A und B sind nicht beide wahr.«). 1913 entdeckte H. M. Sheffer, dass sich mithilfe der Exklusion alle anderen Junktoren der Aussagenlogik darstellen lassen.
 
 3) Sprachwissenschaft: Kontạktprobe, linguistisches Verfahren zur Ermittlung der grammatischen Position von miteinander in Kontakt stehenden Satzgliedern nach Einfügen eines sprachlichen Elements in einen vorgegebenen Text; fügt man z. B. in den Satz »Wer glaubt, wird selig.« noch »der Ungläubige« ein, so ergibt sich ein ungrammatischer Satz, da beide Ausdrücke die grammatische Position einer Nominalphrase besetzen; in den Satz »Ich kaufte vier Liter.« kann jedoch die Objektphrase »Milch« eingefügt werden, ohne dass ein ungrammatischer Satz entsteht, da »vier Liter« eine Adverbialphrase darstellt, also eine andere grammatische Position besetzt und daher mit der Objektphrase vereinbar ist.

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Ex|klu|si|on, die; -, -en [lat. exclusio] (bildungsspr. veraltet): Ausschließung.

Universal-Lexikon. 2012.

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